Momentaufnahme: LGBTI-Situation in Europa (Teil 1)

Momentaufnahme: LGBTI-Situation in Europa (Teil 1)

In ein paar Tagen ist die Reform des Ehe- und Adoptionsrechts in Luxemburg bereits sechs Monate in Kraft, am 18. Juni jährt sich die Verabschiedung der Reformen durch die Abgeordneten zum ersten mal. Nach diesem gesellschaftlichen Meilenstein im kleinen Großherzogtum und vor dem Hintergrund der jährlichen Veröffentlichung der ILGA-Europe Rainbow Map habe ich mir die aktuelle Situation der LGBTI-Minderheiten in und um Europa etwas genauer angesehen. Beginnen möchte ich mit einem Überblick der rezenten positiven Beispiele:

Irland entscheidet sich für Gleichberechtigung

Das Resultat des Referendums, welches am vergangenen Samstag bekannt gemacht wurde, schlug ein wie eine Bombe. Ganze 62,1 Prozent der irischen Wähler hatten am Vortag für eine Verfassungsreform gestimmt, welche es gleichgeschlechtlichen Paaren ebenfalls erlaubt, heiraten zu dürfen. Bisher sieht die irische Verfassung die Heirat als Bund zwischen Mann und Frau vor. Mit über 65% war die Wahlbeteiligung wesentlich höher als für die Präsidentschaftswahlen im Jahr 2011 (mit damals nur 56,1%), was laut lokalen Medien auch daran lag, dass viele im Ausland lebende Iren für die Abstimmung zurück in die Heimat reisten.

Irland ist somit das erste Land weltweit, welches sich per Volksentscheid für eine Eherechtsreform ausspricht. Würde die Reform jetzt zügig in Kraft treten, wäre die grüne Insel der zwanzigste Staat, in dem gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen.

Slowenien: Parlament stimmt für die Ehe-Öffnung

Bereits am 3. März stimmte das slowenische Parlament nach einer rund sechsstündigen Debatte mit 51 zu 28 Stimmen für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit ist Slowenien das erste postkommunistische Land der Welt, in dem eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen möglich wird. Der Initiative einer Ehe-Öffnung, welche durch einen Vorstoß der oppositionellen Linken und mit der Unterstützung der liberalsozialen Regierungspartei zustande kam, wurde jedoch noch in den  Tagen danach auf die Probe gestellt: das slowenische Oberhaus musste über die Gesetzesänderung abstimmen und hätte das Parlament durch ein Veto zu einer erneuten Abstimmung zwingen können. Das Oberhaus entschloss sich aber mit 23 zu 14 Stimmen gegen ein solches Veto.

Kurz nach der Abstimmung im Parlament hatte die „Koalition für Kinder“ mit etwa 80.500 Unterschriften ein Referendum gegen die Ehe-Öffnung beantragt. Das slowenische Parlament entschied jedoch am 28. März 2015, die Petition aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zuzuslassen.

Deutschland: Eine Mutti, die sich noch schwer tut und #EheFuerAlle

In Deutschland gibt es seit 2001 die Möglichkeit, als gleichgeschlechtliches Paar eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Diese Partnerschaft wird allerdings als Ehe-Light verstanden und ist in wesentlichen Merkmalen nicht mit der Ehe gleichgesetzt, so zum Beispiel bei der Adoption (mit Ausnahme der Stiefkindadoption) oder der berufsständischen Versorgung.

In den Wochen vor dem irischen Referendum war die Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Paaren bereits in der Diskussion. So zum Beispiel hat der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, noch vor zwei Wochen während einer Bundespressekonferenz darauf hingewiesen, dass eine „Gleichbehandlung von Homo- und Heteropaaren kein Projekt dieser Bundesregierung“ sei. Eine vollständige Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft wird in dieser Legislaturperiode auf keinen Fall kommen, da der Koalitionsvertrag dies nicht vorsehen würde. Dieser Intervention voraus ging eine Antwort des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) auf eine kleine Anfrage der Grünen, in der es hieß, dass das Grundgesetz eine Ehe-Öffnung verbieten würde. Er selbst veröffentlichte am selben Tag später ein persönliches Statement in den sozialen Netzwerken, in dem er sich wieder für die Ehe-Öffnung aussprach und der Meinung war, dass eine Grundgesetzänderung nicht zwingend notwendig sei. Dies zeigt, dass es innerhalb des Justizministeriums zwischen Beamten und Minister unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Grundgesetzes und der Ehe-Öffnung an sich gibt. Es zeigt aber auch überdeutlich, wie schwer ein Vorwärtskommen auf diesem Gebiet zwischen den Koalitionspartner CDU/CSU und SPD ist.
Während andere Länder die Ehe öffnen, sträubt sich Kanzlerin Merkel gegen eine konsequente Aufwertung der Lebenspartnerschaft und denkt noch nicht einmal an eine Diskussion über die Ehe-Öffnung. Auch wenn es einige wenige Unions-Politiker gibt, die eine Ehe-Öffnung befürworten, so tut sich die Mutti doch noch sehr schwer mit dem Thema. Ihre Position hat sich seit dem Bundestagswahlkampf 2013 nicht verändert.

Geradezu zynisch mutet dann der Kommentar Seiberts an, welcher in der gestrigen Bundespressekonferenz berichtete, dass die Bundeskanzlerin sich über den großen Schritt freut, dass mit der Annahme des Gesetzesentwurfs zur „Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ auf eine Beendigung der Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen weiter hingearbeitet wird. Analysiert man diesen Gesetzesentwurf, so bemerkt man, dass lediglich 23 von insgesamt 150 Ungleichheiten in 54 Gesetzen beseitigt werden. Ein großer Schritt sieht anders aus!

Dennoch: die Nachricht über das überwältigende Resultat aus dem katholischen Irland schwabbte wie ein Tsunami auf das europäische Festland über. In Deutschland ist seither so etwas wie eine Aufbruchstimmung zu registrieren. Viele Leitartikel befassten sich mit dem Votum und attestierten der eigenen Regierung unverständliches Festhalten an Traditionen, wo die Gesellschaft doch schon längst viel weiter ist. Mit einer Berichterstattung sowie einem grandiosen Kommentar der Tagesschau wurde die Debatte weiter befeuert.

Inzwischen sind eine Vielzahl an Initiativen wie Pilze aus dem Boden geschossen. Hervorzuheben wären hier zwei Online-Petitionen, welche in kürzester Zeit auf 16.800 (Openpetition.de) und 16.000 (Change.org) Unterstützer kommen, gefolgt von der erst vor ein paar Stunden online gegangenen Petition von Campact! und dem LSVD mit beachtlichen 16.000 Unterzeichner (Stand: 28.05.2015 um 17.30). Der Hashtag #Ehefueralle hat es in den vergangenen 48 Stunden auf den dritten Platz der deutschen Twitter-Trends geschafft.

Das Thema #EheFuerAlle scheint in diesen Stunden eine Eigendynamik zu entwickeln, die hoffen lässt.

Länder Im überblick:

Eine Eheschließung ist in folgenden Staaten möglich bzw. beschlossen worden:

  • Niederlande (seit 2001)
  • Belgien (seit 2003)
  • Spanien (seit 2005)
  • Kanada (seit 2005)
  • Südafrika (seit 2006)
  • Norwegen (seit 2009)
  • Schweden (seit 2009)
  • Portugal (seit 2010)
  • Island (seit 2010)
  • Argentinien (seit 2010)
  • Dänemark (seit 2012)
  • Brasilien (seit 2013)
  • Frankreich (seit 2013)
  • Uruguay (seit 2013)
  • Neuseeland (seit 2013)
  • Vereinigtes Königreich (seit 2014)
  • Luxemburg (seit 2015)
  • Finnland (tritt 2017 in Kraft)
  • Slowenien (vom Parlament beschlossen)

Homo-Ehe kontra #Ehefueralle

Immer wieder liest man in Überschriften und Artikeln von einer „Homo-Ehe“. Auch wenn schon viel zu oft darauf eingegangen wurde, möchte ich noch einmal kurz auf den Unterschied hinweisen. Während man bei der „Ehe-Öffnung“ bzw. der „Ehe für alle“ (die ihren Ursprung im französischen „Mariage pour tous“ hat) von einer Reform des gültigen Eherechts spricht, unterscheidet der Begriff „Homo-Ehe“ zwischen „Hetero-Ehe“ und einer alternativen Institution für gleichgeschlechtliche Paare, was den Schluss zulässt, dass es sich um zwei verschiedene Gesetze handelt.

Im Sinne einer Gleichbehandlung sollte es jedoch nur ein Gesetz für alle geben. In vielen Ländern ist für eine Ehe-Öffnung lediglich nur eine Gesetzesänderung nötig, da diese Gesetze die Ehe traditionell als „Bund zwischen Mann und Frau“ bzw. als „Bund zweier Partner unterschiedlichen Geschlechts“ definieren.

 

Im meinem nächsten Beitrag möchte ich auf die Schlusslichter Europas eingehen.